Zum Inhalt springen

Urteil im Fall der Tierquälerin Christine Wels

26. November 2008

Das Kieler Landgericht hat ein Urteil gefällt: 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung. Sie hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Drei Jahre darf sie keine Pferde halten, vier Jahre keine quälen, sonst muss sie ins Gefängnis. Aber privat darf sie weiter reiten.
Quelle: rtl

Dieses Urteil ist unfassbar.

Nachrichtenagentur HAMBURG on air hh-on-air.de am 25.11.08/18:15/Kiel/ir dazu:

Überraschendes Urteil im gegen Pferdequälerin Christine Wels – 1 Jahr, 9 Monate auf Bewährung – reiten darf sie weiter! +++
Überraschendes Ende im Prozess um die angeklagte Pferdequälerin Christine Wels aus Norderstedt, die seit 18.11. vor dem Kieler Landgericht steht!

Die 60Jährige handelte mit ihrem Anwalt heute eine Bewährungsstrafe aus, im Gegenzug legte sie ein Geständnis ab.

Der Prozesstag endete gegen 18:15 Uhr mit dem Urteil: Das Kieler Landgericht sprach die ehemalige Dressurweltcupreiterin schuldig, in 10 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. In der Urteilsbegründung hieß es, sie habe Pferde roh gequält und misshandelt.

Gerichtssprecher Kai Thomsen hat uns das Urteil erklärt.
Pferdeliebhaber dürfte das Urteil zumindest teilweise entsetzen, denn: Die 60Jährige darf zwar keine Pferde mehr halten, reiten ist aber erlaubt…

Sollte die Frau allerdings innerhalb der nächsten 4 Jahre (so lange ist ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt) wieder beim Pferdequälen erwischt werden, muss sie ein Jahr und 9 Monate ins Gefängnis.

Die heute gerichtlich ausgesprochenen Verbote im Einzelnen:
1. Es ist der Frau aus Norderstedt außerdem verboten, in den nächsten 3 Jahren Pferde in jedweder Form zu halten.
2. Darüber hinaus ist ihr auch der berufliche Umgang mit Pferden untersagt.

Erlaubt:
Sie darf noch mit Pferden handeln.

Weiter muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Jeder Wohnsitzwechsel ist unverzüglich mitzuteilen.

Der vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Sie haben gut daran getan, mit uns heute das Gespräch zu führen, Frau Wels.“

Das Gutachten des Tierarztes und Pferdeexperten Dr. Peter Stadler aus Hannover hatte bei der heutigen Entwicklung eine große Rolle gespielt, erklärte Gerichtssprecher Kai Thomsen. Stadler hatte heute eindrucksvoll erläutert, dass das Schmerzempfinden bei Pferden ähnlich stark ausgeprägt ist, wie beim Menschen. Das war seitens der Angeklagten zuvor bezweifelt worden.

Bereits am Morgen hatte einer ihrer Verteidiger die Befangenheitsanträge gegen die beiden Gutachter zurückgezogen. Christine Wels hatte mit dem Gericht hinter verschlossenen Türen verhandelt und dann schließlich mit ihrem öffentlichen Geständnis den Weg frei für ein schnelles Urteil gemacht.

WIR WAREN VOR ORT, HABEN BILDER UND O-TÖNE:

– ausführliche Erläuterung des Gerichtssprechers
– Angeklagte im Bild
(genauere Informationen auf Anfrage)

(Freie Nutzung der INFOS bei Nennung „Nachrichtenagentur HAMBURG on air“, Bild- und Tonmaterial honorarpflichtig.)

Diskussion zum Fall hier

Weiteres Material per Email bei hh-on-air angefragt.

37 Kommentare leave one →
  1. 26. November 2008 09:49:43

    Wenn man es genau betrachtet, kommt das Urteil gar nicht schlecht. In Zukunft wird sie sich 2 mal umschauen wenn sie eine Gerte in die Hand nimmt.

  2. 26. November 2008 09:51:54

    Ja. Ungefähr 4 Jahre lang. Denn eine Einsicht oder Unrechtsbewußtsein unterstelle ich dieser Frau nicht.

  3. 26. November 2008 09:53:11

    Wo ist eigentlich die heutige Beitragshuldigung des Herrn Markus – weilt er etwa im Urlaub?

  4. 26. November 2008 09:56:04

    Man bedenke auch ihr fortgeschrittenes Alter! Die kommt du bald nicht mehr den Gaul hoch…

  5. 26. November 2008 09:58:20

    du = eh… Sch… Rechtschreibhilfe…

  6. 26. November 2008 09:58:58

    Ich befürchte, sie ist zäh…

  7. Paukner Marina permalink
    26. November 2008 10:45:36

    Was soll dieses Urteil „4 Jahre Bewährung“ bewirken? Ferner darf die Veruteilte weiterhin mit Pferden handeln und sie auch „reiten“!
    Eine abschreckende Wirkung wurde nicht erzielt. Die Strafen, die Tierquäler in unserem deutschen Rechtssystem ereilen können, sind nicht dazu angetan, die Tiere – und um die geht es doch eigentlich – zu schützen. Die Richter sollten versuchen das mögliche Strafmaß auch auszunützen. Ansonsten gilt: Je schlimmer die Straftat umso geringfügiger die Strafe.
    Hoffentlich gibt es genügend Tierschützer die Christiane Wels im Auge behalten.

  8. 26. November 2008 11:09:13

    Nach dem Urteil ist das stark an zunehmen. Zumindest in der nächsten Zeit wird die Frau keinen Schritt in die Nähe einer Reitstätte setzen können ohne dass jemand sie kritisch beäugt.
    Zum Urteil: Die Rechtssprechung hat wieder eindeutig bewiesen, dass sie kein Recht spricht. Wahrscheinlich hat sie ne Story von ner schweren Kindheit ausgeackt, das hilft bei den anderen Verbrechern auch immer, oft auch in Kombination von Alkohol…(sorry für die Ironie)
    Man kann garnicht soviel essen wie man kotzen könnte.

  9. tinkerbells permalink
    26. November 2008 13:27:10

    Da fragt man sich doch, wer die Frau noch auf seinem Pferd reiten lassen möchte? ich bin schockiert, dass da nicht eine viel höhere Strafe bei rausgekommen ist. Eine abschreckende Wirkung ist wohl leider weitgefehlt. Zu schade, dass Pferde nicht als Kläger zu gelassen werden (können)…

  10. Merlina permalink
    26. November 2008 15:10:12

    das urteil wird sie nicht davon abhalten, den pferden weiterhin die sporen in die flanken zu knallen. denn was bei der frau (und bei vielen anderen reitern auch) nicht stimmt, ist die einstellung zum lebewesen pferd. für sie ist es ein sportgerät, das zu funktionieren hat. warum sollte sie just mitgefühl für tiere entwickeln?
    nicht tiere brauchen eine „wesensprüfung“ sondern wir menschen!
    @Mrs.: ich danke dir für deine beiträge. 🙂

  11. 26. November 2008 17:27:50

    Ich hoffe, dass es gelingt, den Fall Wels „aktualisiert“ zu halten, sich ständig im Blickpunkt zu fühlen, macht es ihr zumindest gefühlt etwas schwerer, einfach „business as usual“ durchzuziehen. Und jeder potentielle Kunde ist zumindest gewarnt und kann sich nicht mehr auf Unwissenheit berufen.

    Merlina, richtig, die Einstellung ist es. Und daran hat sich bei ihr nichts geändert. Sie wird dem guten Rat ihres Anwalts gefolgt sein, aber nicht ihrem Gewissen. Nicht, dass sie keins hätte, ihres ist nur degeneriert.

    Darf man eigentlich zähes altes Biest sagen oder wäre das eine Beleidigung, wenn man es täte?

  12. 26. November 2008 18:07:06

    Ist es nicht an sich schon pervers, Tieren seinen menschlichen Willen aufzudrängen, bzw. Tiere sich unterzuordnen???

  13. 26. November 2008 19:31:43

    Herr Hintze, die Art und Weise, wie man das tut, bestimmt den Grad der Perversion. Sie können gerne mal bei mir vorbeikommen und uns bei der „Arbeit“ zusehen und sich ein Bild machen, inwieweit das Pferd mit seiner Rangfolge am Ende sogar zufrieden ist. Pferde an sich sind Rangordnungen gewöhnt und brauchen sie sogar als Sicherheitsgefühl, ob das nun der Mensch ist oder ein anderes Pferd, spielt dabei keine Rolle.

    Von Ihrem Standpunkt aus gesehen ist jede Form der Tierhaltung eine Perversion, andererseits würde es heute keine Pferde mehr geben, wenn der Mensch ihnen nicht im Reitsport -unabhängig ob Freizeit oder Profi- ihre Aufgabe zugeteilt hätte.

    Grundsätzlich haben Sie Recht, aber in der Praxis ist das Ideal schon lange nicht mehr zu verwirklichen.

  14. tinkerbells permalink
    27. November 2008 11:27:44

    Aber ich denke man kann zumindest versuchen an das Ideal heranzutreten. Und es gibt in den meisten Ställen ja immer wieder Lichtblicke in der Beziehung Mensch und Tier. Ich kenne einige Pferdebesitzer, die wohl in ihrem Pferd den besten Freund und umgekehrt gefunden haben.

    Also wegen mir dürfen sie gerne „zähes altes Biest“ sagen…

  15. beebob permalink
    27. November 2008 14:00:58

    Schaut Euch doch mal in den Kieler Nachrichten die Umfrage an „Ist das Urteil gegen Christine W. angemessen“ ……gestern hatten noch sage und schreibe 31 % für ihren FREISPRUCH gestimmt..da fällt mir nichts mehr zu ein !

    Hier der Link:

    http://www.kn-online.de/schleswig_holstein/aus_dem_land/63307_Pferdequaelerin_muss_nicht_ins_Gefaengnis.html

  16. 28. November 2008 02:32:21

    Es ist schwer sich hierzu zu äußern ohne das Pferd im wahrsten Sinne von hinten aufzuzäumen.

    Das Urteil bewegt sich nach dem Geständnis dennoch im oberen Bereich des möglichen Rahmen. Wenn man bedenkt, dass ein Geständnis in der Regel sich mildernd auf das Urteil auswirkt, dann scheint mir anhand der Möglichkeiten, die die Gesetzgebung vorsieht ein angemessenes Urteil gefällt worden zu sein.

    Das ist sehr nüchtern betrachtet wie ich zugebe. Man muss nur mal die Dinge versuchen in die richtige Relation zu setzen, bevor man sie beurteilt. Voreiliges Verurteilen der zu laschen Richter finde ich hier in höchstem Maße unfair.

    Vielmehr wurde der Frau die gleiche Behandlung zu Teil, die jedem anderen Angeklagten in einem sozialen Rechtsstaat auch zur Verfügung stünde.

    Ob jetzt auf der anderen Seite das generelle Strafmaß für Tierquälerei zu niedrig angesetzt ist steht auf einem anderen Blatt Papier und nicht in unmittelbar direktem Zusammenhang mit dem aktuellen Prozess.

  17. 28. November 2008 02:36:13

    @ beebob

    die Umfrage der KN kann sowieso nicht ernst genommen werden, da zwei wichtige Punkte fehlen. „Das Urteil ist richtig“ so und „das Urteil ist zu hart“ fehlen eindeutig. So finden sich wahrscheinlich alle, die für sowas stimmen wollen würden auch in dieser Schnittmenge wieder. Ich persönlich empfinde das Urteil als gerecht und hätte nicht gewusst was ich anklicken sollte.

    Somit ist diese Umfrage leider mal wieder komplett wertlos, wie so oft.

  18. 28. November 2008 06:50:14

    In Anbetracht der Strafmaße im Allgemeinen, bei denen man zuweilen nur noch fasssungslos den Kopf schüttelt, haben Sie wahrscheinlich Recht.

    Einspruch an dieser Stelle Ob jetzt auf der anderen Seite das generelle Strafmaß für Tierquälerei zu niedrig angesetzt ist steht auf einem anderen Blatt Papier und nicht in unmittelbar direktem Zusammenhang mit dem aktuellen Prozess. Genau dieser Prozeß stellt m.E. den Zusammenhang wieder einmal her.

    Das Geständnis hingegen ist eine Farce, von Unrechtsbewußtsein, Einsicht, Reue und damit verdienten mildernden Umständen ist doch keine Rede. Dass es angesichts der erdrückenden Videodokumentation überhaupt mehrere Prozesstage gedauert hat, bis sie eins abgelegt hat und versucht wurde, das Video nicht als Beweis zuzulassen, ist doch bezeichnend.

  19. 28. November 2008 11:25:09

    Madame, was wär das für ein Anwalt welcher nicht alles versucht seinen Mandanten herauszupauken? Da fängt man eben mit den Beweismitteln an.
    Und was das Allgemeine angeht, solange wir das billigste Schnitzel haben wollen ohne Fett – die Möhrchen in bestimmter Größe eingewschweisst – die Eier nur wenn sie unter 20 Cent kosten und schön sauber sind, machen wir uns alle der Tierquälerei schuldig.
    Wir sollten uns nicht erst echauffieren wenn eine durchgeknallte alte Schrulle im fernen Dänemark auf eine wunderhübsche Barbie – Zuchtstute einschlägt!
    (zur Verdeutlichung leicht übertrieben)

  20. 28. November 2008 11:46:42

    @ Jekylla

    Ich pflichte bei, dass mir bei dem Geständnis auch ein wenig die Galle hochkommt. Hier sieht man, dass dies nicht aus Unrechtsbewußtsein, sondern aus anwaltlichem Kalkül entstand.

    Doch pflichte ich auch da Adama bei, dass der Anwalt in seiner Aufgabe versagt hätte, wenn er nicht das Optimum für den Mandanten geholt hätte.

    Das ein bitterer Beigeschmack bleibt ist völlig klar und bedauerlich. Die Dame sieht sich wahrscheinlich einem Gewohnheitsprozeß ausgesetzt in dem sie zu sich selbst sagt: „Der Erfolg gibt mir recht.“

    Letztendlich muss man ggf. sehen ob bei solchen Delikten ein Tierumgang nicht nur zeitweise beruflich und privat aufgehoben werden kann. Das wäre in meinen Augen ein wirklich guter Ansatz um die Rechtsprechung zu optimieren.

    Niemand hat was davon, wenn sie in vier Jahren wieder Tiere quält. Das stimmt.

    Doch ist natürlich auch das ein zweischneidiges Schwert in einem Staat, der einem Täter generell eine zweite Chance einräumen möchte.

    @ Adama

    Ihre Worte sollte man sich viel häufiger zu Gemüte führen.

  21. 28. November 2008 11:57:24

    @Herr Schonzeit, die Dame ist bereits einschlägig bekannt

    Zum Hintergrund der Vorwürfe: Christine Wels war bereits im Jahr 2007 vom Amtsgericht Plön mit einem beruflichen und privaten Tierumgangsverbot belegt worden (*Dauer: 2 Jahre zzgl. EUR 6300

    Soviel für eine zweite Chance. Das Umgangsverbot verbunden mit Geldstrafen ist für mich die einzig sinnvolle Bestrafung. Schneidet das Einkommen und das Ersparte. Anders kommt man denen nicht bei.

  22. 28. November 2008 12:32:57

    ich kannte auch das Urteil schon. Das beweist natürlich, dass die Dame keinerlei Unrechtsempfinden besitzt.

    Letztendlich konnten aber beide Urteile nicht aufeinander aufbauen. Sonst wäre es sicher anders ausgegangen.

    Ich spreche nur davon, dass unsere Gesetzgebung nicht für Menschen ohne Unrechtsempfinden gemacht wurde. Frau W. ist leider ein schlechtes Beispiel für das System an das ich gern glaube.

  23. 28. November 2008 13:14:53

    Seltsam ist allerdings: Urteil in 2007, Auflage 2 Jahre. Wir haben 2008.. ?

    Ich versuche immer noch, an nähere Informationen zu kommen, das ist alles irgendwie merkwürdig.

  24. beebob permalink
    28. November 2008 16:14:29

    Meiner Meinung nach, widerspricht sich das Urteil. Frau Wels ist es verboten die nächsten 3 Jahre Pferde in jedweder Form zu halten, aber handeln mit Pferden darf sie weiterhin…. Wo ist da bitte die Logik ?? Wenn sie keine Pferde halten darf, mit welchen Pferden will sie denn handeln??

  25. 28. November 2008 17:30:28

    hh-on-air gibt leider kein Material an Privatpersonen heraus.

    @Anne Adam: wäre das nicht etwas für Ihren Verlag?

  26. 29. November 2008 12:26:26

    @ beebob

    Soweit ich weiss ist sie halt Besitzerin eines Handels. Daher diese Splittung. Sie darf auch weiterhin als Besitzerin auftreten und somit handeln. Da braucht es oftmals mehr als eine Zusammenfassung um da durchzublicken.

    @ Jekylla

    Soweit ich das mitbekommen habe konnten die beiden Urteile nicht aufeinander aufbauen, da sie auf unterschiedliche Aspekte ihres Handelns zielten. Hat glaub ich auch ein wenig was damit zu tun, dass die aktuellen Fälle nicht im Zuständigkeitsbereich gewesen sind. Da fehlen mir in der tat auch die Infos. hab da nur in den Nachrichten ne Fussnote gehört.

  27. beebob permalink
    29. November 2008 23:51:36

    @Schonzeit

    Gut, mit dem Handel hat man der alten Frau eine Existenzgrundlage gelassen. Aber das sie weiter reiten darf?
    Die Strafe ist eine Farce. Was mich dabei aber noch mehr beunruhigt ist die fehlende Einsicht. Meiner Meinung nach, hat man ihr ein paar „Schlüpflöcher“ offen gehalten.
    So wie sie in der Vergangenheit vorgegangen ist, wird sie sich das, was sie gelernt hat, nicht nehmen lassen. Sie wird dabei jetzt nur vorsichtiger sein….

    Weiss man inzwischen wohin Wolke und der Fuchswallach gebracht worden sind?

  28. 30. November 2008 20:11:07

    Ich gehe mal davon aus, dass das private Reiten nicht Bestandteil des Urteils war, weil es über das private Reiten keine negativen Berichte gab und daher ein Hobby nicht vom Gericht verboten werden kann.

    Nur ein Versuch das zu erklären.

  29. 15. Dezember 2008 08:17:57

    Völlig daneben, das Urteil. Der Schutz der Tiere ist in den Hintergrund getreten, die Frau erhält keine Möglichkeit, sich zu reabilitieren, von ihrer Krankheit. Denn krank war das, was sie tat allemal. Das Gericht hat´s zur Kenntniss genommen, hofft auf Besserung und aus. Ich könnte mir vorstellen, 2013 taucht ein Video auf, auf dem eine Frau Pferde quält….

  30. 22. Dezember 2008 02:04:46

    Ich meine, solche Menschen sollten doch lieber Kinder als Pferde quälen. Dann haben sie ein geringeres Strafmass zu erwarten.

  31. Schnebel, M. permalink
    1. Januar 2009 17:57:57

    Wer Tiere quält, muss bestraft werden. Hier nur leider zu wenig und mit zu wenig Auflagen. Die Frau ist krank und gehört in ständige ärztliche Behandlung. Sie hat m. M. die Persönlichkeitsstruktur eines Serientäters.

    Die Praxis: Wer mit Verkaufspferden handelt, muss diese auch kennen. Das heißt, rauf setzen, ausprobieren. Frau W. wird nicht so viel Geld haben, ihre Pferde von Angestellten ausprobieren, anreiten, regulieren … zu lassen. Somit sind die Tiere der Persönlichkeitsstruktur von Frau W. ausgeliefert. Kaputte und gebrochene Pferde können eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen, wobei bestimmt nur die „verkorksten“ Pferde die Schuld erhalten. Frau W. sollte eine Betriebsliste führen, in der dokumentiert wird, ob, wann und wer auf einem Verkaufspferd saß und wie mit ihm gearbeitet wurde. Dabei bleibt zu hoffen, dass Angestellte die „Lernelemente“ von Frau W. nicht ausgeführen oder annehmen. Aber ich denke, die Referenzen von Frau W. dürfer einer besonderen Prüfung.
    Man hat der 60jährigen eine Existenz gelassen, um das soziale Gefüge nicht unnötig zu belasten. Dieses „Schwarze Schaf“ tut aber dem Reitsport mit all seinen Sparten nicht gut. Daher ist es verwunderlich, dass der Deutsche Sportbund, die Deutsche Reiterliche Vereinigung … sich nicht mit diesem Fall beschäftigen. Denn die Pferde werden ja nicht nur innerhalb Deutschlands bleiben.

  32. Christine permalink
    11. September 2009 15:27:39

    Weiß eigentlich irgendjemand, was aus Frau Wels geworden ist????

    Gruß,
    Christine

  33. Pierre permalink
    31. Dezember 2009 17:28:08

    Sie ist zumindest wieder in Sachen Pferde unterwegs. Sie wurde in den Weihnachtsfeiertagen auf einem Pferdehof in München gesehen und von der couragierten Vorsitzenden vom Hof verwiesen.

  34. Leoooo permalink
    20. Februar 2012 20:15:47

    ….ich weiß welcher Hof das war.

  35. 22. Juli 2015 14:58:54

    Und nun wurde sie während der Bodenarbeit von einem Pferd totgetreten.
    http://www.st-georg.de/news/pferde-und-leute/dressurreiterin-christine-wels-mit-toedlichen-folgen-vom-pferd-getreten/
    Kein Beileid.

  36. peter permalink
    24. Juli 2015 19:27:04

    Kein Beileid.

Trackbacks

  1. Tierquälerin Christine Wels, das Urteil « Tinkerbell’s Weblog

Hinterlasse einen Kommentar